Unser Ziel im Lebensmittelrecht

Unser Ziel und dazu passend unser Markenzeichen LMVS stehen für Kenntnisse, Informationen, und Schulungen für LebensMittel-Verantwortung und Sorgfalt.

Beides, sowohl Verantwortung als auch Sorgfalt, ist zu verstehen und umzusetzen mit Vorsorgemaßnahmen.

Bei der anspruchsvollen Tätigkeit in einem Lebensmittelunternehmen - ob überwiegend handwerklich produzierend oder geschäftsorganisatorisch - ist es mühsam, sich alleine mit den Grundlagen der umfangreichen Gesetzesmaterie und darüber hinaus mit den aktuellen lebensmittelrechtlichen Themen und Entscheidungen zu befassen.

Es hat sich auf allen Ebenen etabliert, seine Kenntnisse in Fachkursen, Fachgesprächen, auf Tagungen aber auch mittels firmeninternen Fortbildungsveranstaltungen zu erweitern, um zügig informiert und geschult zu werden, möglichst mit Beispielen und den in der Praxis immer wieder vorkommenden Pflichtverletzungen.

Wir bieten rund um das Lebensmittel Vorträge auf Bildungsveranstalutungen, Seminare [Aktuelles] und auch In-House-Schulungen bei Ihnen[Kontakt].

So ist zu beobachten, dass gerade den in der Leitungsebene tätigen Mitarbeitern, wie z.B. Betriebswirten, Ökotrophologen, Lebensmitteltechnologen, Meistern der unterschiedlichen Fachrichtungen wie Metzger, Bäcker usw., aber auch den Kaufleuten die wichtigen grundlegenden Kenntnisse an lebensmittelrechtlichen Anforderungen nicht geläufig sind.

Diese Mitarbeiter bestimmen aber in der Praxis die Geschäftsorganisation. Sie haben die Pflicht, die Strukturen zur Vermeidung von Verstößen vorzugeben. Andernfalls laufen sie selbst in Gefahr, zumindest wegen des Vorwurfs der Aufsichtspflichtverletzung oder aber wegen des Vorwurfs als Straftat oder Ordnungswidrigkeit unmittelbar zu Verantwortung gezogen zu werden. Denn das Schwergewicht ihrer beruflichen Aufgabenübernahme liegt auch in der Vermeidung von Pflichtverstößen jeglicher Art.

Sie sind bildlich ausgedrückt der „Kapitän" oder der „Steuermann"; sie bestimmen im Rahmen ihres Aufgabengebiets, dass das Schiff - hier das Unternehmen - auf Kurs gehalten wird und abgesichert ist gegenüber möglichen Risiken und Gefahren.

Ganz entscheidend ist, welcher Mitarbeiter
● für einen lebensmittelrechtlichen Verstoß verantwortlich ist,
● im Fall einer Straftat mit einer Geldstrafe (oder Freiheitsstrafe in besonderen Fällen) rechnen muss,
im Fall einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt wird.




Weitere Informationen unter dem Button LM-Verantwortung.




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