Kontakt zu uns im Lebensmittelrecht

Wir möchten Sie als Mitarbeiter in einem Lebensmittelunternehmen, oder aber als Mitarbeiter einer Lebensmittelüberwachungsbehörde schulen. Dies immer mit dem Ziel, das Gebot des Lebensmittelrechts und die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Das wird dem gemeinschaftlichen und nationalen Lebensmittelrecht gerecht.
Diese Schulungen sollen Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung – Compliance – als entscheidender Teil von Lebensmittelverantwortung in den Blickpunkt stellen, damit es zu lebensmittelrechtlichen Verstößen, die mit Sanktionen und / oder Unternehmenssanktionen belegt werden können, nicht kommen kann.

Im Hygienebereich haben vereinzelt Beanstandungen in der Vergangenheit gezeigt, dass auch die Banken als Geldgeber ein mögliches Risiko bei der Kreditvergabe mit Einsicht in die Betriebsorganisation (HACCP) selbst einschätzen wollen, um nicht bei einer Beanstandung mit einer damit verbundenen Verbraucherinformation und der Geschäftsschließung einen Ausfall zu verzeichnen.

Falls Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen haben, sprechen Sie uns einfach direkt an!

Unser Sekretariat ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Sie erreichbar.




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