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Über uns im Lebensmittelrecht
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Wir möchten Sie als Mitarbeiter in einem Lebensmittelunternehmen, oder aber als Mitarbeiter einer Lebensmittelüberwachungsbehörde schulen. Dies immer mit dem Ziel, das Gebot des Lebensmittelrechts und die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Das wird dem gemeinschaftlichen und nationalen Lebensmittelrecht gerecht. Diese Schulungen sollen Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung – Compliance – als entscheidender Teil von Lebensmittelverantwortung in den Blickpunkt stellen, damit es zu lebensmittelrechtlichen Verstößen, die mit Sanktionen und / oder Unternehmenssanktionen belegt werden können, nicht kommen kann.
Im Hygienebereich haben vereinzelt Beanstandungen in der Vergangenheit gezeigt, dass auch die Banken als Geldgeber ein mögliches Risiko bei der Kreditvergabe mit Einsicht in die Betriebsorganisation (HACCP) selbst einschätzen wollen, um nicht bei einer Beanstandung mit einer damit verbundenen Verbraucherinformation und der Geschäftsschließung einen Ausfall zu verzeichnen.
Falls Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen haben, sprechen Sie uns einfach direkt an!
Unser Sekretariat ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Sie erreichbar.
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Hinweis: Kontakt-Formular
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Die Kommunikation über das oben stehende Kontakt-Formular erfolgt unverschlüsselt durch das Internet. Soweit Sie auf eine geschütze Kommunikation Wert legen, so setzen Sie sich bitte auf anderem Wege mit uns in Verbindung. Ebenso können wir durch einen Hinweis von Ihnen einen gesichteren Kommunikationskanal für Sie einrichten.
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