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Hygiene
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Hygiene – Pflicht zu HACCP als Compliance-System
Dies ist die organisatorische Betrachtung von HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points), damit die Leitungsebene oder die Entscheidungsebene den Mitarbeitern mit klaren, zielführenden Anweisungen vorgibt, zu welchen vorhersehbaren Hygienegefahren wie, wann, wo angemessen und in dringenden Fällen unverzüglich zu reagieren ist.
Reine Hygieneverstöße sind zunächst einmal Ordnungswidrigkeiten.
Hygienische Missstände + Ekel fallen unter die Norm des § 11 Abs. 2 Nr. 1 LFGB, da solche Umstände zu einem nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten LM führen. Die Norm, die sich mit den Ekelfällen beschäftigt, wird auch als Ekelnorm bezeichnet.
Der vorsätzliche Verstoß ist bei der Tathandlung des Inverkehrbringens eine Straftat, fahrlässige Begehungsweise ist eine eigenständige Ordnungswidrigkeit. Bei augenscheinlich erkennbaren offensichtlichen ekelhaften Umständen, die in der Vergangenheit in der Presse vorgestellt wurden, dürfte Vorsatz nicht in Frage zu stellen sein.
Sowohl für alle Hygienemängel über Missstände bis zur Ekelnorm als Straftat als auch für die Ordnungswidrigkeit im Fall von Fahrlässigkeit sind von beachtlicher Bedeutung die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts, die VO (EG) Nr. 852 / 2004.
Sie machen den LM-Unternehmer ausdrücklich zum Garanten zur Einhaltung der Betriebshygiene, die vorrangig dem Schutz der Verbraucher zu Vermeidung möglicher Gesundheitsgefährdungen dient.
Allen Lebensmittelunternehmern wird eine Hauptverantwortung für die Betriebshygiene zugewiesen. Das ist ein ganz hoher Grad von Verantwortung, der auch nicht so einfach an die untergeordneten Mitarbeiter verschoben werden kann.
Der Begriff „Hygiene“ beinhaltet bereits eine Pflicht für ein Vorsorgeprogamm zur Vermeidung aller möglichen Hygienegefahren.
Über den Hygienebegriff hinaus werden in Art. 5 VO (EG) Nr. 852 /2004 alle Lebensmittelunternehmer verpflichtet, für die Einhaltung der hygienischen Rahmenbedingungen ein Hygiene-Kontrollsystem nach HACCP vorzugeben. HACCP sind gesetzlich festgelegte Regeln, nach denen das Konzept anzulegen, zu dokumentieren und mit klaren Anweisungen zur Vermeidung und Ausschaltung von Hygienegefahren (Mängeln) vorzugeben ist.
Das ist der Aufruf zu einem Handeln, zu Maßnahmen im Vorfeld.
Es gilt: Jede mögliche Gefahrenquelle einer nachteiligen Beeinträchtigung, alles was die Unbedenklichkeit des Lebensmittels in Frage stellen könnte, ist im Vorfeld aufzuspüren und mit klaren Anweisungen zur Vermeidung oder Ausschaltung zu versehen.
Das zu erarbeitende HACCP-Konzept betrifft den gesamten Geschäftsablauf und ist nicht einfach in der Umsetzung.
Unser Ziel:
Wir möchten mit Beispielen Unterstützung bieten, damit ● mit einer geordneten Aufgabenübertragung auf qualifizierte Mitarbeiter ● deren regelmäßige, angemessene Kontrolle und Aufsicht, ● mit zielführenden Anweisungen gerade deutlich wahrnehmbare Hygienemängel rechtzeitig vermieden, je nach Gefahrenlage ausgeschaltet werden, notfalls bis zur vorübergehenden (Teil-)Schließung, um u. a. durch Reinigung, Desinfektion dem Verbraucherschutz zu entsprechen und gerade Verstöße zu vermeiden.
Es geht in Erster Linie um den Ruf des Unternehmens, sobald durch die Lebensmittelkontrolle ein Verstoß von einer gewissen Bedeutung attestiert wird. [Aktuelles] [Kontakt]
Informationsrechte der Behörde und Auskunftsansprüche für jedermann nach dem Verbraucherinformationsgesetz können einen Ansehensverlust verursachen.
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